Finanzierungsleasing
Beim Finanzierungsleasing kauft der Leasinggeber das vom Leasingnehmer gewünschte Leasingobjekt und stellt es zur Nutzung dem Leasingnehmer zur Verfügung.
Der Leasingvertrag ist innerhalb der vereinbarten Grundmietzeit nicht kündbar. Bei neuen Leasingobjekten muss die Grundmietzeit zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer liegen.
Während der Grundmietzeit ist der Leasinggeber wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer des Leasingobjektes und der Leasingnehmer zahlt dem Leasinggeber die vereinbarten Leasingraten.
Der Leasingnehmer hat das Leasingobjekt innerhalb der Grundmietzeit auf seine Kosten in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Er haftet für Beschädigungen, den zufälligen Untergang, Diebstahl sowie eines vorzeitigen Wertverfalls des Leasingobjektes.
Nach Ablauf der Grundmietzeit besteht für den Leasingnehmer die Möglichkeit das Leasingobjekt vom Leasinggeber zu erwerben, oder den Leasingvertrag zu verlängern. Auch die Rückgabe des Leasingobjektes an den Leasinggeber ist möglich, wobei der Leasingnehmer den vereinbarten kalkulierten Restwert garantiert.
Im Finanzierungsleasing unterscheidet man zwischen:
Teilamortisation mit Andienungsrecht
Bei einem ausgewiesenen kalkulierten Restwert liegt ein Teilamortisationsvertrag vor. Die vom Leasingnehmer während der Grundmietzeit geleisteten Zahlungen decken in diesem Fall nicht die Netto-Anschaffungskosten sowie die Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten und den Gewinn des Leasinggebers. Aufgrund dessen, hat der Leasinggeber am Ende der Grundmietzeit ein einseitiges Andienungsrecht gegenüber dem Leasingnehmer, welches dem Leasinggeber die volle Amortisation garantiert.
Vollamortisation
Die vom Leasingnehmer während der Grundmietzeit geleisteten Zahlungen decken die Netto-Anschaffungskosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten und den Gewinn des Leasinggebers.
Besonderheiten des Finanzierungsleasing
Da die Anschaffung des Leasingobjektes vom Leasinggeber getätigt wird, schont der Leasingnehmer seine Liquidität.
Aufgrund der Bilanzneutralität des Leasingobjektes beim Leasingnehmer, kann Leasing bei einem hohen Investitionsbedarf zu einer Verbesserung des Bilanzratings führen.
Für den Leasingnehmer steht die Nutzung des Leasingobjektes im Vordergrund. Durch die Nutzung des Leasingobjektes werden die Erträge erwirtschaftet, um die Leasingraten zu decken.
Je nach Vertragsgestaltung können Steuervorteile beim Leasingnehmer durch z.B. degressive Raten entstehen.
Der Leasingnehmer hat durch die vereinbarten Leasingraten fest kalkulierbare Kosten, welche als Betriebsausgabe abgesetzt werden können.
Unter Umständen bietet Finanzierungsleasing bonitätsmäßig schlechter gestellten Unternehmen und Existenzgründern (Unternehmensalter bis 2 Jahre) die Möglichkeit einer Finanzierung. Ausschlaggebend dafür können vereinbarte Sicherheitsleistungen in Form einer Anzahlung oder Kaution sein. Auch die Stellung anderer werthaltiger Sicherheiten ist möglich.
Beim Finanzierungsleasing können durch den Leasingnehmer keine Fördermittel oder Zuschüsse genutzt bzw. beantragt werden.